Allgemeine Geschäftsbedingungen 

(AGB)


  1. ALLGEMEINES
    1.1 Der Regiepreistarif basiert auf den jeweils geltenden Lohn-, Material- und Gerätekosten. Die Mehrwertsteuer ist in allen Preisen NICHT INBEGRIFFEN.
    1.2 Erfordert eine Regiearbeit besondere technische Vorarbeiten wie Planungen, Unterkonstruktionen etc., so werden diese separat verrechnet.
    1.3 Die Firma UVO Allround haftet für die unter ihrer Leitung ausgeführten Regiearbeiten.
    1.4 Regierechnungen werden nach Arbeitsabschluss gestellt und sind innert 30 Tagen netto zu bezahlen. (Mahngebühr: 20 Fr.) 
    1.5 Ohne besondere Vereinbarung gilt der zum Zeitpunkt der Ausführung gültige Regietarif. 

  2. ARBEITSZEITEN UND ANSÄTZE 
    2.1 Normalarbeitszeit Montag – Freitag: 07.30 – 12.00 Uhr / 13.00 – 17.00 Uhr 
    2.2 In den Stundenansätzen ist die Organisation der Unternehmungen, normale Disposition für Personal-, Geräte- und Materialeinsatz eingerechnet. 
    2.3 In den Stundenansätzen ist die Miete und die normale Abnützung des Handwerkzeuges, sowie das persönliche Werkzeug des Monteurs inbegriffen.
    2.4 In den Stundenansätzen ist die Miete und die Abnützung der normalen Mannschaftsausrüstung enthalten. 

  3. ZUSCHLÄGE 
    3.1 In der Regel wird die Normalarbeitszeit eingehalten und es werden keine Überstundenzuschläge erhoben. Sollten die Arbeitszeiten objektbedingt neben die Normalarbeitszeiten fallen; gelten die unter Punkt 3.2 bis 3.6 festgehaltenen Bedingungen.
    3.2 Als Überstunden gelten die Arbeitsstunden nach erreichter Sollarbeitszeit von 8.5 Stunden. Zuschlag: 25%
    3.3 Als Nachtarbeit gelten die Arbeitsstunden ab 20.00 – 06.00 Uhr früh. Zuschlag: 25%
    3.4 Als Samstagsarbeit gelten die Arbeitsstunden die an Samstagen angeordnet und geleistet werden. Zuschlag: 50%
    3.5 Als Sonntagsarbeit gelten die Arbeitsstunden die an Sonn- und Feiertagen angeordnet und geleistet werden. Zuschlag: 100%
    3.6 Eine Kumulation der Zuschläge von Punkt 3.2 und 3.3 ist möglich, jedoch nicht mit den Punkten 3.4 und 3.5. 

  4. SPESEN 
    4.1 Frühstück: Wird bei Arbeitsbeginn 05.30 Uhr oder früher verrechnet.
    4.2 Mittagessen: Wird ab 5 Std. Arbeitszeit verrechnet.
    4.3 Abendessen: Wird bei Rückkehr nach 20.00 Uhr oder bei Übernachtungen verrechnet.
    4.4 Übernachtung: Wird verrechnet wenn ein Übernachten auswärts unumgänglich ist oder die Heimfahrt teurer wird als die Hotelkosten.
    4.5 Ohne besondere Vereinbarung gilt der zum Zeitpunkt der Ausführung gültige Spesenansatz.

  5. FAHRZEUGPARK 
    5.1 Es werden nach Fahrzeugkategorie ab Firmenstandort Wangen entsprechende km-Ansätze verrechnet oder eine Pauschale nach individueller vorangehender Vereinbarung mit uns. 

  6. ERGÄNZENDES RECHT
    6.1 Soweit in den vorliegenden Regiebestimmungen nicht etwas besonderes vereinbart ist, gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (OR). 



Wangen, im Januar 2001, Änderungen vorbehalten