| 1. | ALLGEMEINES
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| 1.1 | Der Regiepreistarif basiert auf den jeweils geltenden Lohn-, Material- und Gerätekosten. Die Mehrwertsteuer ist in allen Preisen NICHT INBEGRIFFEN.
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| 1.2 | Erfordert eine Regiearbeit besondere technische Vorarbeiten wie Planungen, Unterkonstruktionen etc., so werden diese separat verrechnet.
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| 1.3 | Die Firma UVO Allround haftet für die unter ihrer Leitung ausgeführten Regiearbeiten.
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| 1.4 | Regierechnungen werden nach Arbeitsabschluss gestellt und sind innert 30 Tagen netto zu bezahlen. (Mahngebühr: 20 Fr.)
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| 1.5 | Ohne besondere Vereinbarung gilt der zum Zeitpunkt der Ausführung gültige Regietarif.
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| 2. | ARBEITSZEITEN UND ANSÄTZE
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| 2.1 | Normalarbeitszeit Montag – Freitag: 07.30 – 12.00 Uhr / 13.00 – 17.00 Uhr
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| 2.2 | In den Stundenansätzen ist die Organisation der Unternehmungen, normale Disposition für Personal-, Geräte- und Materialeinsatz eingerechnet.
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| 2.3 | In den Stundenansätzen ist die Miete und die normale Abnützung des Handwerkzeuges, sowie das persönliche Werkzeug des Monteurs inbegriffen.
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| 2.4 | In den Stundenansätzen ist die Miete und die Abnützung der normalen Mannschaftsausrüstung enthalten.
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| 3. | ZUSCHLÄGE
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| 3.1 | In der Regel wird die Normalarbeitszeit eingehalten und es werden keine Überstundenzuschläge erhoben. Sollten die Arbeitszeiten objektbedingt neben die Normalarbeitszeiten fallen; gelten die unter Punkt 3.2 bis 3.6 festgehaltenen Bedingungen.
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| 3.2 | Als Überstunden gelten die Arbeitsstunden nach erreichter Sollarbeitszeit von 8.5 Stunden. Zuschlag: 25%
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| 3.3 | Als Nachtarbeit gelten die Arbeitsstunden ab 20.00 – 06.00 Uhr früh. Zuschlag: 25%
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| 3.4 | Als Samstagsarbeit gelten die Arbeitsstunden die an Samstagen angeordnet und geleistet werden. Zuschlag: 50%
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| 3.5 | Als Sonntagsarbeit gelten die Arbeitsstunden die an Sonn- und Feiertagen angeordnet und geleistet werden. Zuschlag: 100%
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| 3.6 | Eine Kumulation der Zuschläge von Punkt 3.2 und 3.3 ist möglich, jedoch nicht mit den Punkten 3.4 und 3.5.
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| 4. | SPESEN
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| 4.1 | Frühstück: Wird bei Arbeitsbeginn 05.30 Uhr oder früher verrechnet.
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| 4.2 | Mittagessen: Wird ab 5 Std. Arbeitszeit verrechnet.
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| 4.3 | Abendessen: Wird bei Rückkehr nach 20.00 Uhr oder bei Übernachtungen verrechnet.
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| 4.4 | Übernachtung: Wird verrechnet wenn ein Übernachten auswärts unumgänglich ist oder die Heimfahrt teurer wird als die Hotelkosten.
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4.5 | Ohne besondere Vereinbarung gilt der zum Zeitpunkt der Ausführung gültige Spesenansatz.
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| 5. | FAHRZEUGPARK
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| 5.1 | Es werden nach Fahrzeugkategorie ab Firmenstandort Wangen entsprechende km-Ansätze verrechnet oder eine Pauschale nach individueller vorangehender Vereinbarung mit uns.
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| 6. | ERGÄNZENDES RECHT
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| 6.1 | Soweit in den vorliegenden Regiebestimmungen nicht etwas besonderes vereinbart ist, gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (OR).
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